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LSG Bayern (L 7 AS 372/10 B ER) | Datum: 24.06.2010
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12. April 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren [...]